So beantragen Sie
Ihren Presseausweis
Sie sind professionell journalistisch oder als Pressefotograf tätig?
Dann können Sie bei uns den deutschen Presseausweis beantragen.
Werden Sie Mitglied im Bundesverband Deutscher Pressefotografen e. V.
und profitieren Sie von vielen Vorteilen.
Aus diesen Berufsgruppen kommen unsere Mitglieder:
- Pressefotografen
- Fotojournalisten
- Wortjournalisten
- Verleger
- Reporter
- Redakteure
- Autoren
- Regisseure
- Kameraleute
- Filmkritiker
- Presseagenten
- Auszubildende
- Freelancer
- redaktionelle Blogger
- Korrespondenten
- Informationsdienste
- Redaktionsbüros
- Volontäre und Studenten
Und diese Mitglieder sind so zufrieden mit unserer Arbeit, dass 97,8 % von Ihnen ihren Presseausweis für 2020 verlängert haben.
Darauf sind wir ein kleines bisschen stolz. Dieses Vertrauen nehmen wir dankbar zum Anlass, die Leistungen für Sie noch weiter auszubauen.
Ihre Vorteile beim Bundesverband Deutsche Pressefotografen e. V.
- Anerkannter Presseausweis des BDP
- Günstige Beiträge
- Zahlreiche Vergünstigungen und Rabatte
- Zugang zu Messen und begehrten Events
- Repräsentative Akkreditierungsurkunde
- Presseschild für Ihren PKW
- Verwendung unseres Verbandssiegels
- Wir vermitteln Ihnen Kunden
- Der Verband vertritt Ihre Interessen
- Vergünstigungen bei Versicherungen
- Mitgliederbereich mit Leitfäden, Beratungsangeboten,
Musterverträgen und mehr - Angebote zu persönlichen und beruflichen Weiterbildungen
Antrag und Kosten
Ihren Antrag auf den Presseausweis können Sie ganz einfach online stellen. Sie füllen ein Formular aus und senden uns Nachweise zu Ihrer Identität sowie zu Ihrem beruflichen Status. Wenn alles vollständig ist, entscheidet unser Fachgremium über Ihren Antrag. Das Gremium tagt einmal in der Woche. Sollten Nachweise fehlen, teilen wir Ihnen das mit. Sie können die fehlenden Dokumente dann einfach nachreichen.
Die Aufnahmegebühr beträgt 69.00 Euro, ermäßigt 49.00 Euro. Die Ermäßigung gilt für jeden, der in den letzten drei Jahren Mitglied in einem anderen deutschen oder ausländischen Journalistenverband war.
Die Mitgliedschaft kostet pro Jahr 66.00 Euro und gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr. Ende September bitten wir Sie jeweils, den Beitrag für das nächste Jahr zu entrichten.
Ja, ich will einen Presseausweis beantragen
1. Klicken Sie rechts auf Presseausweis beantragen
2. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular. Klicken Sie in der Antwortmail auf den Bestätigungslink.
3. Sie erhalten dann eine Mitteilung, welche Nachweise wir zur Genehmigung des Antrages brauchen.
Häufig gestellte Fragen
Der Bundesverband Deutsche Pressefotografen e. V. ist offen für professionelle Fotografen, Journalisten, Reporter, Redakteure, Freelancer oder Korrespondenten.
Details zu den Voraussetzungen und zu den Tätigkeits- nachweisen finden Sie hier.
Als journalistische Tätigkeit gelten sämtliche Veröffen- tlichungen in Schrift, Bild und Ton, veröffentlicht in Print- und Offlinemedien ebenso wie in Rundfunk, Internet und anderen geeigneten Publikationsmedien. Dazu gehören diese Tätigkeiten: Pressefotografie, Recherchen, Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Selektion sowie Aufbereitung und Gestaltung von Medieninhalten. Auch Auszubildende im journalistischen Bereich können bei uns Mitglied werden.
Die Berufsbezeichnungen "Pressefotograf" und "Journalist" sind nicht gesetzlich geschützt. Umso wichtiger ist eine seriöse Zertifizierung, wenn Sie in diesem Bereich arbeiten.
Dadurch grenzen Sie sich positiv ab und belegen schon beim ersten Kontakt Ihre Professionalität. Neben dem Presseausweis und dem PWK-Presseschild dürfen Sie auch unser Siegel nutzen.
Sie können unser Verbandssiegel überall dort einsetzen, wo es auf den professionellen Eindruck ankommt. Überzeugen Sie gleich beim ersten Kontakt.
Setzen Sie das Siegel auf Ihrem Geschäftsbriefpapier, auf Ihrer Website und im Footer Ihrer E-Mails ein. Sicher fallen Ihnen mit der Zeit weitere Verwendungsmöglichkeiten ein.
Der Bundesverband Deutsche Pressefotografen e. V. ist offen für alle journalistischen Berufe wie Fotograf, Journalist, Reporter, Redakteur, Freelancer oder Korrespondent.
Wichtig für uns ist, dass Sie diese Arbeit hauptberuflich oder regelmäßig ausüben. Dafür erbringen Sie uns bitte die entsprechenden Nachweise.
Im Antragsverfahren müssen Sie uns Ihre fortwährende, haupt- berufliche oder regelmäßige Tätigkeit als Fotograf, Journalist, Reporter, Redakteur oder Korrespondent nachweisen.
Regelmäßig heißt für uns "in einem qualitativ und quantitativ vergleichbar regelmäßigem Maße".
Ihre Arbeit muss sich an der verfassungsmäßigen Ordnung orientieren. Außerdem müssen Sie volljährig sein. Von der letzten Regel gibt es nur wenige Ausnahmen. Wenn es Sie betrifft, fragen Sie uns einfach nach den Ausnahmebestimmungen.
Als Nachweise eignen sich:
- Aktuelle Pressebilder oder Pressetexte
- Beiträge oder Mitschnitte in Print, Hörfunk und TV
- Aktuelle Publikationen in relevanten Online-Medien
- Aktueller Arbeitsvertrag oder andere Verträge für freie Journalisten
- Aktuelle Abrechnungen über Tantiemen oder Honorare
- Schriftliche Bestätigung des Chefredakteurs/Geschäftsführers eines relevanten Medienunternehmens
- Redaktionsbestätigung
- aktuelle Bestätigung der Künstlersozialkasse (KSK)
- Kopie des Presseausweises anderer relevanter Verbände
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unsere Website besuchen. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail über das Kontaktformular.